ÜBERBRÜCKUNGSHILFE FÜR KLEINE UND MITTELSTÄNDISCHE UNTERNEHMEN

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen (mit Ausnahme der explizit unter den Ausschlusskriterien genannten Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl), Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion) antragsberechtigt, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist.

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Steu­er­li­che Maß­nah­men zur Be­rück­sich­ti­gung der Aus­wir­kun­gen des Co­ro­na­vi­rus (CO­VID-19/SARS-CoV-2)

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.

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Extrabonus für Mitarbeiter

Steuerfreie Erholungsbeihilfe auch für Mini-Jobber

Sommer, Sonne, Urlaubszeit – und Hochsaison in Gastronomie und Hotellerie. Alles muss perfekt geplant sein und den Mitarbeitern wird besonders viel abverlangt. Eine gute Gelegenheit für den Chef, sich bei seinem Team einmal zu bedanken und dessen eigenen Erholungsurlaub mit etwas Taschengeld zu unterstützen. Das geht für den Arbeitnehmer sogar steuerfrei.

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Wichtige steuerliche Änderungen 2017/2018

1 . Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Ende 2016 wurde das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet (Kassengesetz). Mit diesem Gesetz wurden nicht nur die Anforderungen an die Aufzeichnungen von Kasseneinnahmen- und Kassenaufgaben weiter verschärft, auch die Prüfdienste der Finanzverwaltung erhalten weitergehende Rechte.

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Umsatzsteuer beim Verkauf von Speisen und Getränken

Stellt ein Gastronomiebetrieb Lebensmittel her, prüft das Finanzamt gerne, welcher Umsatzsteuersatz für die verkauften Speisen und Getränke hätte ausgewiesen werden müssen. Bei der Entscheidung, ob sieben Prozent oder 19 Prozent Umsatzsteuer auszuweisen werden, geht es also um richtig viel Geld. Aus diesem Grund müssen sich Gastronomiebetiebe steuerlich abzusichern.

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Besonderheiten und Möglichkeiten der Lohn- und Gehaltsabrechnungen in der Gastronomie

Gastronomiebetriebe stehen schon seit langem im Fokus der jeweiligen Prüfungsbehörden. Gerade in dieser Branche wird ganz besonders darauf geachtet, ob korrekt abgerechnet und dokumentiert wurde. Egal ob es sich um ein Hotel oder Restaurant handelt, für diese Betriebe ist es eine Herausforderung, die Lohnabrechnung ordnungsgemäß zu erstellen.

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