Umsatzsteuer beim Verkauf von Speisen und Getränken

Stellt ein Gastronomiebetrieb Lebensmittel her, prüft das Finanzamt gerne, welcher Umsatzsteuersatz für die verkauften Speisen und Getränke hätte ausgewiesen werden müssen. Bei der Entscheidung, ob sieben Prozent oder 19 Prozent Umsatzsteuer auszuweisen werden, geht es also um richtig viel Geld. Aus diesem Grund müssen sich Gastronomiebetiebe steuerlich abzusichern.

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