Buchhaltungsservice – Die Alternative zum Steuerbüro?

Ein Buchhaltungsservice eignet sich für viele Unternehmen, die nicht über eine eigene interne Buchhaltung verfügen. Dabei ist Buchhaltung mehr als nur das Buchen der Beträge. Es geht auch um die Erstellung von monatlichen Lohnabrechnungen und Lohnsteuervoranmeldungen.

Wer die Buchführung nicht intern abbilden kann, dem bleibt nur die Übertragung an einen externen Dienstleister. Ein Buchhaltungsservice ist hier die günstige Alternative zum Steuerbüro.

Buchführung intern erledigen oder extern beauftragen

In Deutschland sind die Leistungen von steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern klar geregelt. Die Beratung in Steuersachen ist nur den von der Kammer zugelassenen Steuerberatern erlaubt. In den Betrieben selbst übernehmen angestellte Finanz- und Bilanzbuchhalter die Buchführung. Für die selbständige Bearbeitung aller Geschäftsvorfälle, das Erstellen von Umsatzsteuererklärungen, die vorbereitenden Tätigkeiten für den Jahresabschluss und die betriebswirtschaftliche Aufbereitung der Daten sind einschlägige Fachkenntnisse sowie Berufserfahrung notwendig. Ein Buchhaltungsservice bietet Ihnen die Übernahme eines Teils dieser Leistungen gegen Entgelt an.

Die Leistungen eines Buchhaltungsservice

Der Buchhaltungs- oder auch Buchungsservice wird oft von selbständigen Buchhalter bzw. Bilanzbuchhaltern angeboten. Sie sind hervorragend ausgebildet und bilden sich ständig weiter. Doch auch für ihre Tätigkeit ist das Steuerberatungsgesetz bindend. Buchhalter darf sich nur der nennen, der eine entsprechende kaufmännische Ausbildung sowie mindestens drei Jahre Berufspraxis nachweisen kann. Ein Buchhaltungsservice darf:

die laufenden Geschäftsvorfälle kontieren und auf den Sachkonten verbuchen
die monatlichen Lohnabrechnungen erstellen
die Lohnsteuervoranmeldungen fertigen
Einschränkungen der Leistungen

Der vorgegebene Rahmen für die Arbeit als selbständiger Buchhalter ist eng gesteckt. Diese Vorgänge dürfen nicht angeboten werden:

das Erstellen eines Kontenplans
vorbereitende Buchungen für den Abschluss
das Fertigen des Jahresabschlusses (auch nicht über eine entsprechende Software)
die Gewinnermittlung aufgrund einer Einnahme-/Überschussrechnung
das Abgeben von Steuererklärungen.
Für wen lohnt sich der Auftrag an einen externen Service?

Wer die Buchhaltung nicht selbst bewerkstelligen kann, sollte sich frühzeitig Hilfe suchen. Die Gefahr, Steuerfristen zu verpassen, die Grundsätze der Ordnungsgemäßen Buchführung nicht einzuhalten oder Liquiditätsengpässe zu spät zu erkennen, ist zu groß. Gerade Existenzgründer unterschätzen die Risiken hier oft. Wenn das Finanzamt Steuernachzahlungen verlangt oder gar Steuerschulden schätzt, kann die gesamte Existenz des Unternehmens auf dem Spiel stehen. Ein Buchhaltungsservice lohnt sich vor allem für kleine und mittlere Betriebe. Bei ihnen ist das Buchungsaufkommen noch begrenzt, ein eigener Buchhalter wäre noch nicht ausgelastet. Auch finanziell lohnt sich dann der Auftrag an eine externe Firma, denn diese wird entweder nach Stundenaufwand oder Anzahl der Buchungen bezahlt. Feste Verträge machen die Kosten kalkulierbar. Der Aufwand für den Steuerberater, der nun nur noch wichtige Aufgaben übernimmt, minimiert sich so. Das schlägt sich auch in deutlich niedrigeren Honorarkosten nieder. Der Buchhaltungsservice erledigt die Buchführung zeitnah und mit hoher Qualität.


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Stand: 06. Juni 2017

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