ÜBERBRÜCKUNGSHILFE FÜR KLEINE UND MITTELSTÄNDISCHE UNTERNEHMEN

Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen (mit Ausnahme der explizit unter den Ausschlusskriterien genannten Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl), Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion) antragsberechtigt, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Explizite Informationen für die Beantragung im Bundesland Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

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