Steu­er­li­che Maß­nah­men zur Be­rück­sich­ti­gung der Aus­wir­kun­gen des Co­ro­na­vi­rus (CO­VID-19/SARS-CoV-2)

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.

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