Stundungsantrag Umsatzsteuer Sondervorauszahlung

Wenn Sie einen Stundungsantrag stellen möchten, setzen Sie dafür ein Schreiben auf. Begründen Sie in Ihrem Antrag schlüssig und plausibel, warum Sie die Stundung brauchen. Eine Beispielvorlage für einen solchen Antrag finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Ihr Schreiben reichen Sie dann, eventuell mit geeigneten Belegen, bei Ihrem Finanzamt ein. Bedenken Sie aber, dass eine Stundung grundsätzlich nicht rückwirkend gewährt werden kann. Die Stundung kann also frühestens ab dem Tag laufen, an dem Ihr Antrag beim Finanzamt vorliegt. Für jeden Tag, den Sie mit Ihrer Steuerzahlung zu spät sind, müssen Sie allerdings einen Säumniszuschlag bezahlen. Stellen Sie Ihren Stundungsantrag deshalb unbedingt rechtzeitig, also bevor die Steuerschuld fällig ist. So vermeiden Sie die Säumniszuschläge.

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