Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Insbesondere zinslose Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen massiv erleichtert. Absehen von der Erhebung von Säumniszuschlägen, Mahngebühren und Vollstreckungsmaßnahmen. Fristen unbedingt beachten.

Für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in akuten Liquiditätsschwierigkeit sind, haben die „zuständigen“ Sozialversicherungsträger Maßnahmen kommuniziert:

Damit wird insbesondere die zinslose Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen massiv erleichtert. Die Einzugsstellen sollen von der Erhebung von Säumniszuschlägen, Mahngebühren und Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Hier verlinkt finden Sie eine Mustervorlage für einen Stundungsantrag.

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