Der Minijob ist die häufigste Form der geringfügigen Beschäftigung. Er liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450,00 € nicht überschreitet. Betrachtet werden muss hierbei ein Zeitraum von 12 Monaten. „Der Minijob in Hotel und Restaurant“ weiterlesen
Kurzfristig Beschäftigte im Hotel oder Restaurant
Eine weitere Art der geringfügigen Beschäftigung ist die sog. kurzfristige Beschäftigung. Sie ist häufig eine Lösung, wenn Personalengpässe, z. B. während der Biergartensaison, überbrückt werden müssen.
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Studenten
Gerade in der Gastronomie werden für die Abendstunden und das Wochenende häufig studentische Mitarbeiter eingesetzt. Die Regelungen für geringfügig Beschäftigte gelten auch für diese.
Saisonkräfte in der Gastronomie
Ist z. B. die Biergartensaison eröffnet oder liegt der Gastronomiebetrieb in einem beliebten Urlaubsgebiet, ist der Bedarf an Mitarbeitern saisonal bedingt besonders hoch. Saisonarbeitskräfte können diesen erhöhten Bedarf optimal abdecken. „Saisonkräfte in der Gastronomie“ weiterlesen